AGB
1. Allgemeines/Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Veranstaltungen (insbesondere Kurse, Seminare) der Hebammenpraxis „Hebammen am Lech“, Hebammen, PartG (Hebammenpraxis oder Hebammen am Lech genannt), insbesondere die Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse, Sprechstunden für Schwangere & Wöchnerinnen, Schwangerschaftsgymnastik, Säuglingspflege, Babymassage, Notfallkurse, Beratungen jeglicher Art, sowie zusätzlich alle weiteren Leistungen der Hebammenpraxis. Der Umfang der Leistungen (insbesondere Ort, Zeit, Dauer, Ziel der Veranstaltung) ergibt sich aus der Kursbeschreibung in der zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Internetseite der Hebammenpraxis (www.hebammen-am-lech.de) veröffentlichten Fassung. Mit der Buchung von Terminen oder der jeweiligen Kurse erkennt die oder der Teilnehmende die AGB´s in vollem Umfang an.
Für die Kurse von externen Hebammen oder Kursanbieter gelten die AGB ́s und Datenschutzbestimmungen der verantwortlichen Hebammen, Personen oder Institutionen für den entsprechenden Kurs. Die Hebammenpraxis tritt hier als Vermittler auf. Die Inhalte, Kaution, Rückzahlung der Kaution sowie die Organisation des Kurses liegen in der Verantwortung der Kursleiterin.
2. Anmeldung/Vertragsschluss
Die Hebammen am Lech treten als Vermittler zwischen Hebammen, externen Anbietenden, welche Kurse in der Hebammenpraxis anbieten, und Teilnehmenden der Kurse auf.
Die Ankündigung einer Veranstaltung durch die Hebammenpraxis insbesondere auf der Internetseite und auf sonstigen Werbeträgern ist unverbindlich. Die Darstellung eines Angebots stellt eine unverbindliche Aufforderung dar, hierzu von Seiten der Anmeldenden ein Angebot abzugeben.
Die Anmeldung durch die teilnehmende Person (bindendes Vertragsangebot) erfolgt online über das Anmeldeformular der Hebammenpraxis auf der Internetseite www.hebammen-am-lech.de oder durch Hinweis auf die entsprechenden Anbieterseiten. Nach Eingang der Anmeldung erfolgt per E-Mail durch die Hebammenpraxis die Zusendung einer Anmeldebestätigung (Annahmeerklärung) und der AGB der Kursleitung, für deren Kurs sich die teilnehmende Person angemeldet hat. Mit Zusendung der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande und die teilnehmende Person ist für die Teilnahme verbindlich angemeldet.
Die Kommunikation zwischen der Hebammenpraxis und der teilnehmenden Person erfolgt vorwiegend per E-Mail. Der teilnehmenden Person wird angeraten, die Emailadresse der Hebammenpraxis in ihrem Spam-Filter freizuschalten und das Spam-Postfach regelmäßig auf Posteingang der Hebammenpraxis hin zu kontrollieren. Die teilnehmende Person verpflichtet sich, den Hebammen am Lech eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen Daten, insbesondere eine Änderung der Emailadresse, mitzuteilen.
Eine Kursteilnahme ist nur für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmenden möglich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Sobald die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist, wird dies im Anmeldeprozess des Online-Buchungsprogramms angezeigt. Neue Anmeldungen sind ab diesem Zeitpunkt über das Online-Anmeldeformular aus technischen Gründen nicht mehr möglich. Auf Anfrage wird die interessierte Person in die Warteliste der Hebammenpraxis aufgenommen.
Nach Absprache kann in begründeten Ausnahmefällen (insbesondere Nachrücken aus der Warteliste, Anmeldung von Ersatzteilnehmenden, Kurswechsel) eine Anmeldung per E-Mail oder persönlich in der Hebammenpraxis erfolgen. In diesem Ausnahmefall teilen die interessierte Person der Hebammenpraxis per E-Mail an info@hebammen-am-lech.de ihre Emailadresse mit. Die Hebammenpraxis übersendet sodann per E-Mail die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Kursleitung an die interessierte Person, sofern die Onlineanmeldung über die Hebammenpraxis läuft. Die interessierte Person teilt daraufhin per E-Mail ihre Anmeldung zum namentlich bestimmten Kurs mit, und übermitteln Vorname, Familienname, Adresse, Telefonnummer,
Emailadresse, den voraussichtlichen Entbindungstermin bzw. Geburtsdatum des Kindes. Des Weiteren hat die interessierte Person ausdrücklich zu erklären, dass die von der Hebammenpraxis verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen wurden und akzeptiert werden. Ebenso sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Kursleitung durch die Unterzeichnung des Behandlungsvertrages zu akzeptieren.
Mit Zusendung der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande und die interessierte Person ist für die Teilnahme verbindlich angemeldet.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Kassenleistungen
Die Kursgebühren für die Kurse zur Geburtsvorbereitung und Rückbildung werden bei gesetzlich versicherten Personen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Im Fall der Nichtteilnahme werden die jeweils anfallenden Gebühren des Kurses nicht von der Krankenkasse übernommen. Da die Leistung dennoch erbracht wurde, besteht der Gebührenanspruch für Fehlstunden seitens der Hebamme. Diese Kosten hat die teilnehmende Person zu tragen. Die Vergütung dieser Stunden richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach §134a SGB V.
Die teilnehmende Person ist ferner zur Zahlung der Hebammenrechnung verpflichtet, auch wenn nicht alle in Anspruch genommenen Leistungspositionen von der Krankenkasse übernommen werden.
Beachten Sie hierzu die jeweils gültigen AGB, welche Ihnen mit der Annahmeerklärung zugesandt wurden. Gesetzlich versicherte Personen haben spätestens am ersten Kurstag eine gültige Versichertenkarte vorzulegen. Bei versicherten Personen einer privaten Krankenkasse erfolgt die Rechnung privat, nach der gültigen Privatgebührenordnung für Hebammen.
3.2 Privatleistungen
Für die Kurse gelten die in der jeweiligen aktuellen Ausschreibung (insbesondere Website) genannten Preise.
Die Kursgebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig. Die Kursgebühr wird vier Wochen vor Kursbeginn von der AZH – Abrechnungszentrale für Hebammen (nachfolgend AZH genannt) in Rechnung gestellt. Diese Rechnung gilt als Teilnahmebestätigung. Für gesonderte Ausstellungen von Quittung und Teilnahmebestätigungen wird eine Bearbeitungsgebühr 5 € erhoben. Diese wird ebenfalls von der AZH in Rechnung gestellt.
Eine Tarifliste für eine Seminarversicherung wird der Anmeldung zum Geburtsvorbereitungskurs für Paare zugefügt. Dies ist eine reine Serviceleistung und hat mir der Praxis keine Verbindung. Der Abschluss einer solchen Versicherung dient dem Paar als Sicherheit im Falle einer Verhinderung, ist aber freiwillig und vom dem Paar selbst zu organisieren. Die Hebammenpraxis übernimmt keinerlei Haftung.
Im Fall, dass ein Vertrag durch die Hebammenpraxis vorzeitig gekündigt werden muss, wird das Entgelt nach dem Verhältnis der durchgeführten Kursstunden (Teilleistung) zum Gesamtumfang berechnet. Das Entgelt für die durchgeführten Kursstunden wird geschuldet. Dies gilt dann nicht, wenn die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartnerin ohne Wert ist.
4. Rücktritt und Kündigung durch die Hebammenpraxis
Für den Fall, dass die Mindestteilnehmerzahl zwei Wochen vor Beginn des Kurses nicht erreicht ist, kann die Hebammenpraxis vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird in diesem Fall gegenüber den Angemeldeten unverzüglich erklärt.
Die Hebammenpraxis kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen, wenn ein Kurs aus Gründen, die die Hebammenpraxis nicht zu vertreten hat, insbesondere Erkrankung der Kursleitung, ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. Die Hebammenpraxis wird die Teilnehmenden hierüber unverzüglich per Anruf oder Mail informieren. Für diese Kursstunden entfällt der Anspruch der Hebammenpraxis, versäumte Kursstunden direkt mit der Teilnehmerin abzurechnen. Ebenso können im Falle von Krankheit, einzelne Kursstunden in Absprache mit den Teilnehmenden verschoben werden.
Die Hebammenpraxis kann den Vertrag bei Vorliegen wichtiger Gründe außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei gemeinschaftswidrigem Verhalten in Kursen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung. Statt einer Kündigung kann die Hebammenpraxis die Teilnehmenden von einer einzelnen Kurseinheit ausschließen.
Der Vergütungsanspruch der Hebammenpraxis bleibt durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss bestehen.
5. Verhinderung
Bei Verhinderung einer teilnehmenden Person vor Beginn der Veranstaltung kann für die vollständige Veranstaltung eine Ersatzperson benannt werden. Eine Änderung der teilnehmenden Person bedarf der Zustimmung der Hebammenpraxis. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern. Es ist nicht möglich, eine teilnehmende Person während eines laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
Die Ersatzperson hat selbst unter Angabe der Daten eine eigene Anmeldung für den Kurs durchzuführen (Ziff. 2 der AGB), andernfalls erfolgt kein Schuldnerwechsel. Sofern eine durch die teilnehmende Person vor Beginn des Kurses benannte Ersatzperson an dem Kurs teilnimmt, findet keine Gebührenerhebung statt. Dasselbe gilt, wenn die Hebammenpraxis vor Beginn des Kurses eine Ersatzperson aus der Warteliste berücksichtigen kann.
Die Kursstunden bauen jeweils aufeinander auf. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, eine teilnehmende Person während eines laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
6. Rücktrittsbedingungen
Ein Rücktritt von der Vereinbarung muss schriftlich erfolgen. Ein Rücktritt vom Geburtsvorbereitungskurs für Paare ist bis 56 Tage vor Kursbeginn gegen eine Aufwandsentschädigung von 20€ möglich. Bis 28 Tage vor Kursbeginn ist die Hälftige Kursgebühr zu entrichten, auch der Partnergebühr, zu entrichten. Bei Rücktritt weniger als 28 Tage vor Kursbeginn ist die volle Kursgebühr inkl. der Partnergebühr zu entrichten. Die Gebühr ist auf der Homepage bei der Kursanmeldung bzw. auf dem Anmeldeformular zu finden. Alle anderen Kurse können bis 28 Tage vor Kursbeginn gegen eine Verwaltungspauschale von 20€ storniert werden. Bei Kündigung von weniger als 28 Tage vor Kursbeginn ist die volle Kursgebühr zu entrichten. Die Rechnungsstellung erfolgt über die Hebammenpraxis oder der AZH – Abrechnungszentrale für Hebammen. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt entspricht die Höhe des Stornierungsentgeltes der Höhe der Kursgebühr. Sollte kurzfristig eine Ersatzperson gefunden werden entfallen die jeweils fälligen Stornierungskosten.
Die Teilnahme am Geburtsvorbereitungskurs für Paare ist ausschließlich zu zweit möglich. Sollte nur ein Partner verhindert sein, wird trotzdem die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt.
7. Absage / Verlegung / Änderung von Veranstaltungen
Die voraussichtlichen Kurstermine werden in der Ausschreibung und auf der Homepage der Hebammenpraxis bekanntgegeben. Die Hebammenpraxis kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt des Kurses ändern.
Wenn aus einem organisatorischen oder sonstigen wichtigen, von der Hebammenpraxis nicht zu vertretenden Grund, insbesondere höherer Gewalt, plötzlicher Nichtverfügbarkeit oder Erkrankung der Kursleitung ein Kurstermin nicht am vorgesehenen Termin stattfinden kann, wird der Kurstermin verlegt.
Im Fall der Absage des vollständigen Kurses wird die bereits entrichtete Teilnahmegebühr zurückerstattet. Eine Unterrichtung über eine erforderliche Absage einer Veranstaltung durch die Hebammenpraxis wird unverzüglich erfolgen.
Die Hebammenpraxis behält sich vor, Kurse aus einem wichtigen Grund mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen.
8. Haftung
Die Teilnahme an den angebotenen Kursen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Hebammenpraxis haftet bei Verletzungen des Körpers und der Gesundheit für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden haftet die Hebammenpraxis nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für die Ablage von Kleidungsstücken und anderen Gegenständen im Vorraum wird keine Haftung übernommen. Die Hebammenpraxis übernimmt keinerlei Haftung für den Bereich der Garderobe, den Kinderwägen, Babyschalen oder andere abgelegte Gegenstände.
9. Datenschutz/Schlussbestimmungen
Die Hebammenpraxis erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten (insbesondere Anrede, Vorname, Familienname, Adresse, Telefonnummer, Emailadresse von Teilnehmerinnen, Art der
Krankenversicherung, voraussichtlicher Entbindungstermin bzw. Geburtsdatum des Kindes.
Bei Abschluss eines Behandlungsvertrages mit einer externen Hebamme (Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungskurse) gelten die AGB ́s und Datenschutzbestimmungen der verantwortlichen Hebamme für den entsprechenden Kurs. Der Hebammenpraxis ist die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Durchführung des Vertrages sowie zu Abrechnungszwecken gestattet.
Die teilnehmende Person hat das Recht auf unentgeltliche Auskunft betreffend der bei der Hebammenpraxis gespeicherten Daten. Die teilnehmende Person hat das Recht auf Berichtigung der personenbezogenen Daten, wenn diese unrichtig sind.
Die Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Text eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, welche dem Zweck der gewollten Regelung am ehesten entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt. (Fassung 01.11.2024) Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookie